Hosting & Sicherheit

Wem gehört eigentlich Ihre Domain? Über Domain, DNS und E-Mail

Steht Ihre Domain auf Ihren Namen, und wer verwaltet DNS und E-Mail? Wie Sie das prüfen und warum Domain und Zugänge in die eigene Hand gehören.

5 Min. Lesezeitturbo2web · seit 2003

Es gibt eine Frage, die wir in Erstgesprächen gern früh stellen: Wem gehört Ihre Domain? Die Antwort kommt schnell. „Uns natürlich.“ Ob das stimmt, wissen erstaunlich wenige mit Sicherheit.

Eine Domain wird oft ganz am Anfang registriert, wenn das Unternehmen gegründet wird oder die erste Website entsteht. Damals hat das vielleicht der Webdesigner erledigt, ein technisch versierter Mitarbeiter oder ein Bekannter. Jahre später ist die Website zweimal erneuert worden, der Mitarbeiter ist gegangen, und der Webdesigner hat seinen Betrieb aufgegeben. Die Domain läuft weiter, und niemand hat nachgesehen, auf wessen Namen.

Unsere Meinung dazu ist klar: Die Domain ist eines der wichtigsten digitalen Güter eines Unternehmens. Sie gehört in die eigene Hand, mit allen Zugängen. Dienstleister bekommen Zugriff, aber nicht das Eigentum. Deshalb gehört die Frage auch in jedes Gespräch mit einer neuen Agentur.

Inhaber, Provider und Zugänge sind nicht dasselbe

Bei einer Domain spielen mehrere Rollen zusammen, die man leicht verwechselt:

  • Der Domaininhaber ist rechtlich derjenige, dem die Domain zugeordnet ist. Nur er kann über sie verfügen, sie übertragen oder kündigen.
  • Der Provider verwaltet die Domain technisch und rechnet mit Ihnen ab. Bei .de-Domains ist er ein Mitglied der Denic oder arbeitet mit einem solchen zusammen.
  • Der Kundenzugang beim Provider ist das Konto, über das Einstellungen geändert werden. Wer ihn hat, hat praktisch die Kontrolle.

Im besten Fall ist Ihr Unternehmen Inhaber, und der Kundenzugang läuft auf eine Firmen-E-Mail-Adresse, auf die mehrere Personen Zugriff haben. Im schlechtesten Fall steht ein ehemaliger Dienstleister als Inhaber im Register und hat den einzigen Zugang.

So prüfen Sie den Inhaber

Für .de-Domains hat sich die Lage in diesem Jahr verbessert. Seit dem Inkrafttreten neuer gesetzlicher Vorgaben im Zuge der NIS2-Umsetzung zeigt die Whois-Abfrage der Denic bei Domains von Unternehmen und Organisationen wieder an, wer Inhaber ist und wie er zu erreichen ist. Bei Privatpersonen bleiben diese Daten weiterhin geschützt.

Geben Sie Ihre Domain also einmal in die Abfrage auf der Denic-Website ein. Steht dort Ihr Unternehmen? Gut. Steht dort ein anderer Name oder gar keiner, weil die Domain auf eine Privatperson läuft, sollten Sie nachforschen. Fragen Sie Ihren Provider nach den hinterlegten Daten.

Für Domains mit anderen Endungen, etwa .com oder .eu, gelten eigene Regeln. Auch hier gibt Ihr Provider Auskunft.

Inhaberdaten aktuell halten

Mit den neuen Vorgaben prüft die Denic Registrierungsdaten zudem genauer. Seit April 2026 werden auffällige Daten laut Denic einer Risikoprüfung unterzogen. Im Ernstfall kann eine Domain gesperrt und gelöscht werden, wenn die Daten nicht bestätigt werden.

Das betrifft vor allem Missbrauchsfälle. Trotzdem lohnt es sich, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Inhabers aktuell zu halten. Und eine E-Mail Ihres Providers zur Bestätigung von Domaindaten sollten Sie nicht ungelesen löschen.

Der Providerwechsel und der AuthInfo-Code

Wenn Sie den Provider wechseln möchten, brauchen Sie für eine .de-Domain einen AuthInfo-Code. Der bisherige Provider hinterlegt ihn auf Ihren Wunsch bei der Denic. Sie geben ihn dem neuen Provider, der damit den Wechsel durchführt. Laut Denic ist der Code 30 Tage gültig.

Was viele nicht wissen: Reagiert der bisherige Provider nicht, kann der neue Provider den Code direkt bei der Denic beantragen. Die Denic schickt ihn dann per Einschreiben an die Adresse, die in den Domaindaten hinterlegt ist. Das funktioniert aber nur, wenn Sie wirklich Inhaber sind und die Adresse stimmt. Ein weiterer Grund, die Daten aktuell zu halten.

Wer das DNS hat, hat Website und E-Mail

Neben der Domain selbst gibt es die DNS-Einträge. Sie legen fest, auf welchen Server Ihre Website zeigt und wohin E-Mails zugestellt werden. Wer die DNS-Einträge ändern kann, kann Ihre Website umleiten und Ihre E-Mails abfangen. Diese Einstellungen gehören deshalb ebenfalls unter Ihre Kontrolle. Ohne Ausnahme.

Für E-Mails sind einige Einträge besonders wichtig:

Eintrag Aufgabe
MX legt fest, welcher Server E-Mails für Ihre Domain annimmt
SPF nennt die Server, die in Ihrem Namen E-Mails versenden dürfen
DKIM versieht ausgehende E-Mails mit einer digitalen Signatur
DMARC sagt empfangenden Servern, wie sie mit gefälschten E-Mails umgehen sollen

Seit Februar 2024 verlangen große E-Mail-Anbieter wie Google von Absendern, die sehr viele Nachrichten an ihre Nutzer schicken, alle drei Schutzeinträge SPF, DKIM und DMARC. Für alle anderen Absender ist mindestens SPF oder DKIM Pflicht. Das steht in den Absenderrichtlinien von Google. Fehlen diese Einträge, landen Ihre Angebote und Rechnungen schneller im Spam-Ordner.

Ein häufiges Problem nach einem Relaunch: Die neue Agentur zieht die Website um und setzt die DNS-Einträge neu. Dabei gehen die E-Mail-Einträge verloren, und tagelang kommen keine E-Mails mehr an. Lassen Sie die bestehenden Einträge vor jeder Änderung sichern.

Eine kurze Prüfliste

Nehmen Sie sich eine halbe Stunde Zeit und klären Sie diese Punkte:

  1. Wer steht als Inhaber Ihrer Domains im Register?
  2. Bei welchem Provider liegen die Domains, und auf welche E-Mail-Adresse läuft der Kundenzugang?
  3. Haben mindestens zwei Personen in Ihrem Unternehmen Zugriff auf diesen Zugang?
  4. Ist der Zugang mit einer Zwei-Faktor-Anmeldung geschützt?
  5. Wer kann die DNS-Einträge ändern?
  6. Sind SPF, DKIM und DMARC für Ihre Domain eingerichtet?
  7. Welche weiteren Domains besitzen Sie, etwa alte Produktnamen oder Tippvarianten, und laufen diese noch?

Halten Sie die Antworten an einer Stelle fest, die auch eine Vertretung findet. Zugangsdaten gehören dabei in einen Passwortmanager, nicht in ein offenes Dokument.

Wenn die Domain nicht Ihnen gehört

Stellen Sie fest, dass ein ehemaliger Dienstleister oder Mitarbeiter als Inhaber eingetragen ist, sprechen Sie ihn zuerst freundlich an. Meist lässt sich ein Inhaberwechsel einvernehmlich regeln, oft war die Eintragung einfach ein Versehen. Klappt das nicht, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung, und solche Fälle hängen stark von den Umständen ab.

Wenn Sie Ihre Domain und die zugehörigen Einstellungen prüfen oder neu ordnen möchten, unterstützen wir Sie gern. Das gehört bei uns zum Bereich Hosting und Wartung.